Caninberg&Schouten
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Karim Lakdawala versichert Konzerte von Juli oder Rammstein, Filmproduktionen und Sportveranstaltungen. Der –Jährige leitet die Abteilung Film & Entertainment-Versicherungen bei dem internationalen Versicherungsmakler Caninenberg & Schouten. Er rät, Mietverträge ganz genau zu filzen und vor Veranstaltungen genau potentielle Schäden durchzugehen.
Invyte.de: Warum sollte man als Veranstalter eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Lakdawala: Ganz einfach, wegen der gesetzlichen Haftpflicht. Zum einen haften Veranstalter aufgrund des Mietvertrages für Schäden am Objekt, also an der Location. Zum anderen müssen sie für Personenschäden aufkommen. Hat also ein Helfer vergessen, ein Kabel festzukleben und ein Besucher stolpert darüber und verletzt sich, muss der Veranstalter zahlen. Ab einer Mindestprämie von 200 Euro kann man sich gegen solche Ansprüche absichern.
Invyte.de: Welche Schäden deckt die Veranstalterhaftpflicht ab?
Lakdawala: Die Veranstalterhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Personen oder Sachschäden während der Veranstaltung und des Ab- und Aufbaus. Bei Schäden am Objekt sind nur der Veranstalter und seine Mitarbeiter versichert. Machen Gäste etwas kaputt, haftet der Veranstalter verschuldensunabhängig. So steht es in den meisten Mietverträgen. In der Regel sind das Knebelverträge. Der Veranstalter muss auch zahlen, wenn etwas gestohlen wird ¬- selbst wenn ein UFO ins Dach des Gebäudes einschlagen würde. Man ist verpflichtet, das Objekt in exakt dem gleichen Zustand wieder abzugeben, wie man es übernommen hat. Das wird mit Kontrollgängen vor und nach dem Event überprüft. Das gleiche gilt für angemietetes Equipment, wie Sound- oder Lichttechnik. Auch hier muss man als Veranstalter, abgesehen von Ausnahmen mit einer verschuldensunabhängigen Haftung rechnen. Meist ist es schwierig Schäden von der Vertragshaftung mitzuversichern. Bei Schäden am Mobiliar oder an sonstigen beweglichen Sachen darf man sich von der pauschalen Versicherungssumme nicht täuschen lassen. Auch wenn die Summe bei insgesamt beispielsweise drei Millionen Euro liegt, gibt es untere Limits. Die Deckung reicht hier dann nur bis 50.000 Euro. Umso bedenklicher ist daher das mangelnde Risikobewusstsein, das wir bei vielen Veranstaltern feststellen.
Invyte.de: Was meinen Sie damit?
Lakdawala: Man mietet zum Beispiel einen barocken Prunksaal oder eine Villa. Genehmigt sind 500 Besucher. Wenn dann plötzlich sich kurzsichtige Gewinngier durchsetzt und 700 Gäste kommen, ist Ärger vorprogrammiert. Erstens kann das schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zweitens sind bei weißen Wänden und empfindlichen Parkettböden Schäden wahrscheinlich. Böden und Teppiche haben unserer Erfahrung nach generell ein hohes Schadenspotential. Wenn da etwas schief geht und man keine Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann man schnell Pleite gehen. Denn dann haftet man als Privatperson, sofern man das Event nicht als Firma organisiert.
Invyte.de: Wie steht es mit Security? Was passiert etwa, wenn ein Sicherheitsbeauftragter einen Besucher verletzt?
Lakdawala: Wenn das Security Personal bei der Veranstalterfirma angestellt ist, sind Schäden in der Veranstalterhaftpflichtversicherung gedeckt. Beauftragt man eine externe Security Firma kann man sich per Vertrag schadlos halten und die Haftung ausschließen.
Invyte.de: Wo raten sie Veranstaltern besonders aufzupassen?
Lakdawala: Der zentrale Punkt sind die Verträge, die sollte man wirklich ganz genau durchlesen. Auch Zuwege zum Veranstaltungsort und Parkplätze fallen teilweise in den Haftungsbereich des Veranstalters. Viele Risiken muss man nicht eingehen, wenn man sich professionell beraten lässt.
