Security und Sicherheit

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Security

Die wichtigste Rechtsgrundlage für Veranstaltungen in Deutschland ist die Versammlungsstättenverordnung. Sie ist zwar Ländersache, aber in den einzelnen Bundesländern gibt es keine wesentlichen Unterschiede. Die Kernpunkte: Die Versammlungsstättenverordnung gilt für alle geschlossenen Räume mit mehr als 200 Besuchern und für alle Events im Freien mit mehr als 1000 Besuchern. Sie regelt zahlreiche Fragen rund um Gästelimits, Brandschutz, Sicherheitsbestimmungen (Notausgänge müssen mindestens 1,20m breit sein und dürfen nicht weiter als 30m von der Veranstaltungsfläche entfernt sein). Außerdem sind die Bedingungen für den Betrieb technischer Anlagen in einem Lokal festgehalten. Sogar die Zahl der Toiletten ist vorgeschrieben (1,2 je 100 Frauen, 0,8 je 100 Männer, sowie 1,2 Urinalbecken je 100 Männer). Strafen gibt’s vor allem bei Nicht-Freihaltung oder Versperrung der Rettungswege, Überschreitung der genehmigten Besucherzahlen oder Abwesenheit eines Ordnungsdienstes - abhängig von der Art der Veranstaltung. Wer also eine Feuershow in einem geschlossenen Raum veranstaltet oder auch nur Kerzen aufstellt, ohne sich vorher über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert zu haben, riskiert bei einer Anzeige empfindliche Bußgelder.


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  • Wichtig ist, dass Türsteher gerade nicht "Schlägertypen" sein sollten. Eher genau das Gegenteil. Deeskalation ist das wichtigste was ein Türsteher beherrschen sollte, dass spart viel Ärger und Probleme.
  • Je nach Veranstaltungstyp braucht man mehr oder weniger Türsteher. Bei einer privaten Veranstaltung dient der Türsteher eher der Einlaßkontrolle, während man selber ggf. für Ruhe in den Räumlichkeiten sorgen kann. Bei eher öffentlichen Veranstaltungen müssen Türsteher sowohl Einlaßkontrolle wie auch den Innenraum im Griff haben.


Versicherung

Kein Entrinnen gibt es bei der Haftpflicht: Jeder Veranstalter haftet für Schäden, die bei der Veranstaltung passieren. Egal, was für ein Event man plant, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung sollte mit dabei sein. Damit werden alle Schäden, die der Veranstalter und seine Mitarbeiter schuldhaft verursachen, versichert. Auch Verletzungen von Besuchern sind abgesichert. Eine Standard Veranstalterhaftpflichtversicherung gibt’s für Prämien ab 200 Euro. Für so genannte Mietobjekte, dazu zählen sowohl technisches Equipment wie Licht und Tonanlagen als auch die Location selbst, haftet der Veranstalter fast immer aufgrund des Mietvertrages. Und das unabhängig davon, wer Schuld ist (verschuldensunabhängig). Das bedeutet, dass der Veranstalter für jeden Kratzer im Boden, auch wenn er von den Gästen verursacht wurde, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Für diese Fälle und bei besonders empfindlichen Sachen (Parkettböden) gibt es spezielle Versicherungsmodelle, die allerdings Deckungsobergrenzen vorsehen. Die sind deutlich niedriger, als die gesamte Versicherungssumme (das ist die gesamte Summe, bis zu der maximal Schäden gedeckt sind). Beispielsweise werden durch Gäste verursachte Schäden nur bis 50.000 Euro gedeckt, Schäden durch Feuer dagegen bis zu drei Millionen Euro. Wichtig ist daher sich über die genauen Haftungsbedingungen in den Mietverträgen (für die Location, für das Soundsystem, die Lichtanlage, Kühlschränke, etc.) zu informieren. Gegebenenfalls muss zusätzlich zur allgemeinen Veranstalterhaftpflichtversicherung eine spezielle Versicherungsvereinbarung getroffen werden.


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Sanitätsdienst

Oftmals in der Planung vergessen oder erst auf den letzten Drücker organisiert. Der Sanitätsdienst stellt eine schnelle notfallmedizinsche Erstversorgung vor Ort, von verletzten und erkrankten Personen, dar und sorgt so dafür dass solche Ereignisse nicht unnötig lange den Ablauf der Veranstaltung stören. Ferner kann so auch, bei "kleineren" Notfällen, oftmals das anrücken des Rettungsdienstes vermieden werden. Sanitätsdienste sind nicht nur ein Plus an Sicherheit für Gäste, Künstler und Personal, sondern oft auch eine behördliche Auflage für die Durchführung einer Veranstaltung. Gemäß §41 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) besteht generell bei Veranstaltungen ab einer gewissen Besucheranzahl die Pflicht, einen Sanitätsdienst zu gewährleisten. Dazu ist der Betreiber bzw. der Veranstalter verpflichtet, eine entsprechende Veranstaltung rechtzeitig anzuzeigen und eine Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden zu gewährleisten. Aber auch bei Veranstaltungen mit weniger Gästen kann ein Sanitätsdienst durchaus sinnvoll sein. Desweiteren ist für den Betreiber bzw. Veranstalter eines Events auch noch der §38 Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) interessant (hier Abs. 3 - (Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.)) Immer öfters werden Sanitätsdienste auch schon für die Zeiträume vor und nach der eigentlichen Veranstaltung gebucht, sodass eine Gewährleistung von Erster Hilfe auch während der Auf- und Abbauphasen besteht. Nicht zuletzt sollte auch noch darauf hingewiesen sein, dass ggf. ein Bonus in der Versicherungsprämie des Veranstalters winken kann wenn freiwillig für einen Sanitätsdienst gesorgt wurde. Ebenso ist er auch eine Komplettierung des Gesamtsicherheitskonzeptes einer gut geplanten und erfolgreichen Veranstaltung.


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Brandschutzdienst

Auf einigen Veranstaltungen wird, besonders bei pyrotechnischen Vorführungen, ein Brandschutzdienst benötigt. Der Brandschutzdienst, oftmals auch als Brandwache oder Brandsicherheitswache bezeichnet, ist sozusagen die "Veranstaltungsfeuerwehr". Die Bereitstellung eines Brandschutzdienstes kann auch, Aufgrund einer Gefahrenanalyse, behördlich vorgeschrieben sein - siehe auch: Versammlungsstättenverordnung (VStättVO). Die Aufgaben des Brandschutzdienstes sind der vorbeugende Brandschutz und der abwehrende oder aktive Brandschutz. Zum vorbeugenden Brandschutz gehören Aufgaben wie z.B. Bereitstellung von Löschmitteln, Freihaltung der Flucht und Rettungswege, Einrichtung von Sammelplätzen für Evakuirungen, Beobachtung von Feuerquellen usw. Zum abwehrenden Brandschutz gehören Aufgaben wie z.B. Brandbekämpfung von Entstehungsbränden, Hilfe bei der Räumung/Evakuirung von gefährdeten Bereichen, Betreuen von Sammelplätzen, Unterstützung der regulären Feuerwehr bei der Brandbekämpfung.


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